Sicherheitsbeleuchtung Berlin – Was ist Notbeleuchtung?

In den vergangenen Jahren gab es viel Bewegung in den Normen und Vorschriften zur Sicherheitsbeleuchtung, sodass es sich immer wieder lohnt zu gucken, wie genau Notbeleuchtung definiert wird und welchen Anforderungen sie gerecht werden muss. An dieser Stelle kann nur ein Auszug dargestellt werden, da die Sicherheitsbeleuchtung unter anderem im Arbeitsschutzgesetz, in der Arbeitsstättenverordnung, in der Betriebssicherheitsverordnung und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten geregelt ist.

Wie gliedert sich die Notbeleuchtung?

Die Notbeleuchtung gliedert sich zunächst in die beiden Kategorien Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Die Sicherheitsbeleuchtung wiederum muss an Rettungswegen, als Antipanikbeleuchtung und an Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung angebracht werden. Für Rettungswege gelten Sicherheitszeichen.

Ziele der Sicherheitsbeleuchtung

Die Ziele der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 sind das gefahrlose Verlassen des Gebäudes bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung und potenziell gefährliche Arbeitsabläufe sicher zu beenden. Außerdem soll die Sicherheitsbeleuchtung Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen kennzeichnen. Brandbekämpfungseinrichtungen bezeichnen in der Regel Feuerlöscher und Sicherheitseinrichtungen Erste-Hilfe-Stationen.

Wer muss eine Sicherheitsbeleuchtung installieren lassen?

Grundsätzlich muss für jedes Gebäude, das gewerblich genutzt wird, eine Sicherheitsbeleuchtung installiert werden. Aber auch Baustellen, Veranstaltungshallen und jedes andere Gebäude in dem sich Personen aufhalten, müssen entsprechend der Vorschriften beleuchtet werden. Die Sicherheitsbeleuchtung muss vom Arbeitgeber, Veranstalter oder anderen verantwortlichen Personen in Auftrag gegeben und regelmäßigen Wartungen unterzogen werden.

Lichttechnische Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung

Die lichttechnischen Anforderungen sind unter anderem: die Mindestbeleuchtungsstärke nach DIN beträgt mindestens 1 Lux auf der Breite des Fluchtweges, die 2 m zu betragen hat. Die maximale Abweichung in der Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke darf 40:1 betragen. Zudem muss die allgemeine Sicherheitsbeleuchtung für mindestens drei Stunden über eine netzunabhängige Versorgung sichergestellt sein. Die Nennbetriebsdauer für Rettungswege beträgt 1 Stunde.

Sicherheitsbeleuchtung Berlin – Elektrofachbetrieb für die Notbeleuchtung

Das Handbuch zur Not- und Sicherheitsbeleuchtung umfasst als PDF 140 Seiten. Das zeigt wie umfangreich dieses Thema ist. Das Team von Sicherheitsbeleuchtung Berlin empfiehlt immer einen fachkundigen Elektrofachbetrieb hinzuzuziehen, der die Planung und Installation fachgerecht und entsprechend aller Vorschriften übernimmt. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Notbeleuchtung im Notfall zuverlässig funktioniert und bei Abnahme der Sicherheitsbeleuchtung alle Anforderungen eingehalten wurden.
Achtung: Optische Leitsysteme dürfen nicht mit der Sicherheitskennzeichnung verwechselt, bzw. gleichgesetzt werden. Sie sind getrennt voneinander zu betrachten.