Die drohende Zahlungsunfähigkeit festzustellen erfordert oft die Hilfe eines Experten

Für so gut wie jeden Unternehmer ist es normal aufgrund einer schwacher ausfallender Konjunktur oder auch Kunden mit einer schlechten Zahlungsmoral Rechnungen einmal später als bis zum angegebenen Zahlungsziel zu begleichen. Da Unternehmer gleichzeitig verpflichtet sind einer drohenden Zahlungsunfähigkeit mit der Planung der Insolvenz zu begegnen, ist es mitunter nicht leicht selbst zu erkennen, wo der finanzielle Engpass endet und die drohende Zahlungsunfähigkeit beginnt. Je mehr Rechnungen auf einem Stapel liegen, umso schwerer fällt es den Überblick zu behalten und eine verlässliche Aussage zu treffen. Damit der Unternehmer sich nicht unwissentlich der Insolvenzverschleppung schuldig macht, ist es daher ratsam nichts dem Zufall zu überlassen und einen Liquiditätsplan zu erstellen. Diese gibt Aufschluss über die finanzielle Situation der nächsten Monate und gibt Aufschluss darüber, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist sich selbst aus dem aktuellen Finanztief zu befreien.

Die Gesetze animieren aktiv dazu zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Insolvenz zu beantragen

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Während dem Gesetzgeber die Insolvenz oftmals gar nicht zu früh beantragt werden kann, gibt es bei einem zu spät eingegangenen Antrag kaum die Möglichkeit auf großes Verständnis zu treffen. Der Grund dafür, dass überhaupt Gesetze zur Insolvenz und dem Umgang mit einer Zahlungsunfähigkeit bestehen, dient in erster Linie dem Schutz der Wirtschaft oder auch privater Gläubiger. Jährlich müssen diese bereits mit den geltenden Rechten auf Millionen von Euro verzichten, die aufgrund einer Insolvenz und nicht ausreichend vorhandener Mittel nicht mehr beglichen werden können. Wer die Insolvenz für den eigenen Lebensweg als die denkbar schlechteste Lösung betrachtet, sollte daher bei immer wieder auftretenden finanziellen Problemen lieber früher als später nach Alternativen wie einem Verkauf oder der Übernahme der GmbH Ausschau halten. Diese gewonnene Zeit spielt den Geschäftsführern schlussendlich in die Hände, wenn es wirklich an der Zeit ist schnell zu handeln.

Sie sollten Ihr Schicksal nicht von der Insolvenz abhängig machen

Viele Geschäftsführer fühlen sich wie der Kapitän der Titanic, der bis zum Schluss auf der Brücke des sinkenden Schiffs ausgeharrt hat. Während dies als Seemann zu den eigenen Pflichten gehört ist dies in der Wirtschaft nicht erforderlich. Eine auf viele Jahre hinweg zerstörte Reputation und Bonität helfen weder den Angestellten, die durch eine Insolvenz ihre Arbeit verloren haben noch den Gläubigern, die über die späten oder auch gar nicht erfolgenden Zahlungen verärgert sind. Mit der Beantragung der Insolvenz reihen sich die Geschäftsführer lediglich in eine Reihe von Verlierern ein, die sich mit ein wenig Weitblick leicht hätte vermeiden lassen. In dieser Situation auch an sich selbst zu denken ist somit oftmals nicht die schlechteste Wahl.